„Allgemeine Geschäftsbedingungen“
§1 Mitgliedschaft
Jeder Bewerber wird durch die Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages, einschließlich der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Schulordnung, als außerordentliches Mitglied in die Akademie der Kampfkünste Graz aufgenommen. Die Akademie behält sich das Recht vor, Mitglieder auszuwählen und gegebenenfalls abzulehnen. Eine Begründung für die Ablehnung einer Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.
§2 Änderung des Mitgliedsbeitrages
Der monatliche Mitgliedsbeitrag jedes Mitglieds, wie im Mitgliedsvertrag festgelegt, unterliegt einer Indexanpassung. Die Akademie der Kampfkünste Graz behält sich das Recht vor, Änderungen am Stundenplan hinsichtlich der Anzahl und/oder der Zeiten der angebotenen Kurse vorzunehmen. Solche Änderungen berechtigen das Mitglied nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
Die Entscheidung über den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse (Wechsel von der Kinder- in die Jugendklasse oder von der Jugend- in die Erwachsenenklasse) liegt im Ermessen des Leiters der Ausbildungsstätte. Erfüllt ein Mitglied die erforderlichen Voraussetzungen, kann es auf eigenen Wunsch die Klasse wechseln. Die Gebühren richten sich dann nach dem Tarif der neuen Klasse. Eine Tarifänderung aufgrund des Klassenwechsels erfordert keinen neuen Vertrag und erfolgt automatisch.
Die Tarife sowie das Angebot für Intensivklassen, Kleingruppen, Lehrgänge, Privatunterricht und andere vom Verband angebotene Dienstleistungen können sich ebenfalls ändern. Diese Änderungen berechtigen das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.
§3 Tarifwechsel
Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif vor Vertragsende ist nicht gestattet. Der Wechsel in einen höheren Tarif ist jedoch monatlich möglich, vorausgesetzt, es wird ein erneuter Kündigungsverzicht von mindestens drei (Kinder und Jugendliche) oder sechs (Erwachsene) Monaten vereinbart.
§4 Trainingsfreie Zeit
Die Akademie der Kampfkünste Graz bleibt während der Sommermonate für drei Wochen und über die Weihnachtszeit für zwei Wochen geschlossen. In diesen Zeiträumen findet kein Training statt. Die genauen Daten der Schließzeiten werden innerhalb der Akademie bekannt gegeben. Ebenso wird an gesetzlichen Feiertagen kein Training angeboten.
Die trainingsfreien Zeiten sind bereits im Monatsbeitrag berücksichtigt, daher sind keine Gutschriften oder Geldrückzahlungen möglich. Die Mitgliedsbeiträge sind auch während dieser Zeiten fällig.
Die Kurse für Kinder und Jugendliche werden ausschließlich während der regulären Schulzeit angeboten. An schulfreien Tagen entfällt das Training. Während der Sommerferien (Juli und August) ist lediglich der Dachverbandsbeitrag in Höhe von € 3,50 zu entrichten.
§5 Kündigung
Die Mitgliedschaft in der Akademie der Kampfkünste & Selbstverteidigung Graz wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die Dauer von drei Monaten (bei Kindern und Jugendlichen) bzw. sechs Monaten (bei Erwachsenen) ab Vertragsbeginn verzichtet das Mitglied auf das Recht zur ordentlichen Kündigung.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Brief erfolgen und an folgende Adresse gerichtet werden: Akademie der Kampfkünste & Selbstverteidigung, Koschatgasse 35, 8020 Graz.
§6 Auflösung aus wichtigem Grund
Das Vertragsverhältnis kann von der Akademie der Kampfkünste Graz jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zudem kann das Vertragsverhältnis bei einem Verstoß gegen die in der Akademie ausgehängten Akademieordnung oder bei unehrenhaftem Verhalten des Mitglieds sowohl innerhalb als auch außerhalb der Akademie fristlos aufgelöst werden.
§7 Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Training in der Akademie der Kampfkünste Graz erfolgt auf eigenes Risiko. Beinhaltet sind alle für die Kampfkunst und den Kampfsport typischen Risiken. Der Haftungssauschluss erstreckt sich auf leicht fahrlässiges Handeln der Trainer, Assistenztrainer und Übungsleiter. Schäden, welche aufgrund selbstverschuldeter Verletzung oder allenfalls Verletzung durch Dritte auftreten, können weder gegen die Akademie der Kampfkünste Graz, noch gegen die Trainer, Assistenztrainer oder Übungsleiter geltend gemacht werden. Der Verschleiß von Trainingsartikel, wie Stöcke, Pratzen etc. kann ebenso nicht als Schaden geltend gemacht werden. Jedes Mitglied haftet im Falle einer vorsätzlichen oder auch fahrlässigen Beschädigung der Akademieeinrichtung persönlich. Das Mitglied hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.
§8 Vorbehalt
Alle in der Akademie der Kampfkünste Graz erlernten Techniken sind nur für den Notfall gedacht und ausschließlich in solch einem Fall anzuwenden.
§9 Gerichtsstandvereinbarung
Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag, den AGB oder der Akademieordnung resultierenden Streitigkeiten ist Graz.
§10 Zustellung
Die Zustellung von Schriftstücken, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form, erfolgt an die vom Mitglied angegebene Adresse. Im Falle einer Änderung der Zustelladresse, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Zustellung an die zuletzt genannte Adresse als ordnungsgemäß.
§11 Kundmachung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie der Kampfkünste Graz sowie die verbandsinterne Akademieordnung wird an einer allgemeinen zugänglichen Stelle ersichtlich gemacht und sind für jeden einsehbar. Das Mitglied wird bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, nimmt sie durch seine Unterschrift am Mitgliedsvertrag zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden.
§12 Gutzeiten
Zunächst ist zu betonen, dass das Gewähren von Gutzeiten für Erwachsene eine freiwillige Serviceleistung der Akademie der Kampfkünste ist und somit kein rechtlicher Anspruch auf eine Gutschrift besteht. Ebenso ist es nicht möglich, Gutzeiten in Geld umwandeln zu lassen. Gutzeiten werden nur für das Fernbleiben vom Unterricht über mindestens eine ganze Kalenderwoche hinweg gewährt; die Abwesenheit an einzelnen Tagen qualifiziert nicht für Gutzeiten. Gutzeiten müssen im Voraus durch Ausfüllen des bereitliegenden Formblattes im Büro angemeldet werden. Nachträglich eingereichte Gutzeiten werden nicht berücksichtigt. Im Falle einer Krankheit kann die Anmeldung ausnahmsweise per E-Mail erfolgen, muss jedoch am ersten Krankheitstag geschehen. Nach Beendigung der Krankheit ist das Formblatt am ersten Trainingstag auszufüllen.
Pro Kalenderjahr kann maximal ein Monat als Gutzeit in Anspruch genommen werden. Bei Ansammlung von fünf Wochen Gutzeit wird ein Monat gutgeschrieben. Während einer Kündigungsfrist können keine neuen Gutzeiten entstehen, und es ist nicht möglich, bereits angesammelte Gutzeiten zu nutzen.